An unserem Flugplatz besteht für fast jeden die Möglichkeit sich zum Flugzeugführer für Segelflugzeuge (PPL-C), Reisemotorsegler (PPL(A) nach JAR-FCL oder PPL(C) – jeweils Klassenberechtigung MoSe, sowie zum Flugzeugführer für Ultraleichtflugzeuge (SPL-F) ausbilden zu lassen.
Dabei sind die Bedingungen für einen Ausbildungsbeginn denkbar einfach:
> eine Mitgliedschaft im Verein
> es wird ein Mindestalter von 14 Jahren (Segelflug) bzw. 16 Jahren (Motorflug, Ultraleicht) vorausgesetzt
> ein gesundheitliches Tauglichkeitszeugnis vom Fliegerarzt
> Spaß und Interesse am Flugsport
Die Ausbildung umfasst Theorie und Praxis, und wird von erfahrenen Fluglehrern übernommen. Die Fluglehrer sind ehrenamtlich tätig. Nur so kann die Ausbildung für Sie preisgünstig gestaltet werden. Flugschüler zahlen praktisch nicht mehr für die Flugstunde als Lizenzinhaber.
Die Ausbildung kann im Alter von 14 Jahren begonnen werden und teilt sich bei den Segelfliegern in 3 Abschnitte auf, wobei nach jedem Abschnitt eine kleine Prüfung erfolgt.
Im ersten Ausbildungsabschnitt werden die grundsätzlichen Techniken des Fliegens vermittelt (z.B. Kurvenflug) In dieser Phase werden unsere 2 doppelsitzigen Segelflugzeuge benutzt. Als Prüfung muss der Schüler dann seine ersten 3 Alleinflüge absolvieren.
Der 2. Abschnitt beinhaltet dann die ersten eigenen Thermikflüge, außerdem werden die Flugschüler auf Ausnahmesituationen vorbereitet. In dieser Zeit wird nun begonnen auf ein einsitziges Segelflugzeug umzuschulen. Schließlich muss der Schüler nun zum ersten Male 30 Minuten, alleine, in Nähe des Platzes fliegen.
Der letzte Ausbildungsabschnitt besteht praktisch aus der Vorbereitung auf Streckenflüge. Der letzte Ausbildungsabschnitt besteht praktisch aus der Vorbereitung auf Streckenflüge. Als letzter Test muss der Flugschüler nun schließlich alleine ein 50km Dreieck fliegen. Nach dem Bestehen seiner theoretischen Prüfung ist der Schüler nun endlich Segelflugzeugführer. Die praktische Ausbildung dauert bei jedem Schüler unterschiedlich lang, jedoch meistens ca. 2 Jahre.
Die theoretische Ausbildung umfasst 60 Theoriestunden und zwar die Fächer Luftrecht, Navigation, Meteorologie und Technik. Zum Schluss wird dann eine große praktische Prüfung bei der zuständigen Luftfahrtbehörde abgelegt
Auch die Ausbildung zum Motorseglerpiloten Reisemotorsegler - (PPL(A) nach JAR-FCL oder PPL(C) – jeweils Klassenberechtigung MoSe - umfaßt Theorie und Praxis. Wer als "Fußgänger" beginnt (so nennen die Piloten die bedauernswerten Menschen, die noch nicht über irgendeine Fluglizenz verfügen), muss 80 Stunden die Schulbank drücken und mindestens 45 Flugstunden absolvieren.
Ist man bereits im Besitz der Segelfluglizenz, verkürzt sich die Ausbildung zum Motorseglerpiloten allerdings erheblich. Deshalb kann es von Vorteil sein, mit der Segelflug- ausbildung zu beginnen, um später auf den Motorsegler "umzusteigen". Der Motorsegler unterscheidet sich von einem Privatflugzeug - etwa eine Cessna oder eine Piper - im wesentlichen nur in seinen fliegerischen Eigenschaften.
Wie mit einem Privatflugzeug fliegt man auch mit dem Motorsegler eher "Strecke", das heißt von einem Flugplatz zum anderen. Das Aufwindsegeln steht eher im Hintergrund. Deshalb wird in der Ausbildung zum Motorseglerpiloten auch mehr Wert auf Navigation, insbesondere auch auf Funknavigation gelegt. Hier steht weniger der sportliche Aspekt im Focus als vielmehr die technische Seite des Fliegens. Deshalb muß man sowohl im theoretischen wie im praktischen Bereich mehr Ausbildungsstunden ableisten.
Während der theoretische Unterricht kostenlos ist und man nur das Unterrichtsmaterial erwerben muß, verursacht die praktische Ausbildung schon einiges an Kosten.Eine Stunde auf dem Motorsegler kostet derzeit 70,- €. Bei 45 Stunden sind das also schon 3150,- €. Und 45 Stunden reichen bei den wenigsten. Dennoch: Wenn man bedenkt, daß man in einem kommerziellen Ausbildungsbetrieb knapp 200,- € pro Stunde Flugausbildung zahlen muß, kann man ermessen, daß man preisgünstiger an eine Lizenz für motorgetriebene Flugzeuge nicht kommen kann.
Fliegen kann jeder erlernen, der das 16. Lebensjahr vollendet hat und die erforderliche gesundheitliche Tauglichkeit besitzt. Die Ausbildung umfasst 70 Stunden theoretische Ausbildung in den Fächern Technik, Meteorologie, Navigation und Luftrecht.
Das Fliegenlernen erfordert mindestens 30 Flugstunden in der praktischen Ausbildung. Wer bereits eine fliegerische Ausbildung auf anderen Flugzeugen genossen hat, kann mit erheblich geringerem Aufwand den Flugschein erwerben.Für die Ausbildung stehen zwei erfahrene Fluglehrer zur Verfügung, die auf einem modernen Ultraleichtflugzeug ausbilden und an noch keinem Flugschüler verzweifelt sind
Die Ausbildungszeiten können individuell vereinbart werden.Nach der Ausbildung steht das Ultraleichtflugzeug für Streckenflüge bis 1000km mit einer Reisegeschwindigkeit von 180 km/h, oder einfach zum Spazierenfliegen zur Verfügung.